Weiterbildung für Berufskraftfahrer
- gemäß BKrFQ-Gesetz -
Eine Weiterbildung müssen laut Gesetz alle LKW-Fahrer absolvieren, die vor dem 10.09.2009 den Führerschein
erwerben / erworben haben. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Unseren WeiterbildungsKoordinator
finden Sie als Excel-Datei (5 MB) oder Zip-Archiv (0.7 MB) im Download-Center [unten].
Informationen zur Weiterbildung (PDF-Dokument, Größe 1.8 MB).
Wir sind für Sie als Unternehmen/Arbeitnehmer da. Sie haben Fragen zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, planen Weiter-bildungen oder benötigen
geeignete Zusatzqualifikationen? - Dann sprechen Sie mit uns!
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Ladungssicherung
Informationen zu Anträgen bei der DEKRA ..weiter |
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Gefahrgutfahrer-Schulung (ADR)
Informationen zum Lehrgang ..weiter |
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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Informationen rund um die Weiterbildung .. |
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Leiter d. Fahrschule
Herr Francke (038753) 887-16 |
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Beratung/Controlling
Herr J. Strauß (038753) 887-25 |
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