Mindestalter: 16 Jahre.
Zugmaschinen bis max. 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h (nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern).
Bei Klasse T wird keine Probezeit erteilt. Geschwindigkeitsbeschränkung nach bestandener FS-Prüfung bis zum 18. Lebensjahr max. 40 km/h.
Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.
Theoriedauer
Klasse T ohne Vorbesitz: 9 Tage
Klasse T mit Vorbesitz: 6 Tage
Unterlagen für die Fahrschule:
Fahrschuleauftrag
Hinweise alle Klassen (außer C/CE und D/DE)
Anfragen sind über das Kontaktformular möglich. Für eine verbindliche Anmeldung
benötigen wir den ausgefüllten Fahrschulauftrag. Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!
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Ladungssicherung
Informationen zu Anträgen bei der DEKRA ..weiter |
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Gefahrgutfahrer-Schulung (ADR)
Informationen zum Lehrgang ..weiter |
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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Informationen rund um die Weiterbildung .. |
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Leiter der Fahrschule
Herr Francke (038753) 887-16 |
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Anmeldung
Frau Francke (038753) 887-16 |
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