Klasse T. Fahrschulausbildung.

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Mindestalter: 16 Jahre.

Zugmaschinen bis max. 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h (nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern). Bei Klasse T wird keine Probezeit erteilt. Geschwindigkeitsbeschränkung nach bestandener FS-Prüfung bis zum 18. Lebensjahr max. 40 km/h.

Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.

Theoriedauer
Klasse T ohne Vorbesitz: 9 Tage
Klasse T mit Vorbesitz: 6 Tage

Unterlagen für die Fahrschule:
Fahrschuleauftrag
Hinweise alle Klassen (außer C/CE und D/DE)

Anfragen sind über das Kontaktformular möglich. Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir den ausgefüllten Fahrschulauftrag. Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!

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