Klasse D/DE. Fahrschulausbildung.

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Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B.
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung, Mehr. als 8 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger), Anhänger max. 750 kg, Klasse D1 ist darin enthalten. Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchungerforderlich.

Klasse DE
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D.
Anhänger mit mehr als 750 kg, Klasse BE, D1E, C1E (Voraussetzung hierfür Klasse C1) sind darin enthalten. Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich.

Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.

Unterlagen für die Fahrschule:
Auftrag Fahrschule
Hinweise für Klassen C/CE

Zusatzangebote für C/CE
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Gefahrgutfahrerschulungen
Hebezeugausbildung: Stapler-, Hebebühne-, Mobilkranausbildung
Perfektionstraining für Berufskraftfahrer

Anfragen sind über das Kontaktformular möglich. Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir den ausgefüllten Fahrschulauftrag. Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!

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