Klasse C, Mindestalter: 18 Jahre
LKW über 7,5 t zul. Gesamtmasse (mit Anhänger bis max. 750 kg). Befristet auf jeweils 5 Jahre.
Klasse CE, Mindestalter: 18 Jahre
LKW über 3,5 t zul.Gesamtmasse mit Anhänger (Last-/Sattelzüge). Befristet auf jeweils 5 Jahre.
In diesen Klassen gelten besondere Anforderungen. Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse dürfen
im gewerblichen Verkehr erst mit einem Mindestalter von 21 Jahren gefahren werden.
Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.
Theoriedauer
Klasse C/CE: 10 Tage
nur Klasse C: 8 Tage
Unterlagen für die Fahrschule:
Auftrag Fahrschule
Hinweise für Klassen C/CE
Zusatzangebote für C/CE
Ladungssicherung
Gefahrgutfahrerschulungen
Hebezeugausbildung: Stapler-, Hebebühne-, Mobilkranausbildung
Perfektionstraining für Berufskraftfahrer
Anfragen sind über das Kontaktformular möglich. Für eine verbindliche Anmeldung
benötigen wir den ausgefüllten Fahrschulauftrag. Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!
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Ladungssicherung
Informationen zu Anträgen bei der DEKRA ..weiter |
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Gefahrgutfahrer-Schulung (ADR)
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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
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Leiter der Fahrschule
Herr Francke (038753) 887-16 |
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Anmeldung
Frau Francke (038753) 887-16 |
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