"Fahrspaß auf zwei Rädern."
Klasse A1, Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Schließt Klasse M ein. Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 80 km/h.
Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.
Klasse A – beschränkt, Mindestalter: 18 Jahre
Motorrad mit einer Leistungsbeschränkung auf 25 KW und max. 0,16 KW pro Kilogramm Leergewicht. Schließt Klasse A1 bzw. M ein.
Die Leistungsbeschränkung auf 25 KW wird im Führerschein eingetragen. Nach zwei Jahren kann dieser auf unbeschränkte Leistung
erweitert werden.
Auskünfte zum Ablauf der Ausbildung und Kosten gerne persönlich oder telefonisch.
Theoriedauer
Klasse A1 und Ab ohne Vorbesitz: 8 Tage
Klasse Ab mit Vorbesitz: 5 Tage
Unterlagen für die Fahrschule:
Fahrschuleauftrag
Hinweise alle Klassen (außer C/CE und D/DE)
Anfragen sind über das Kontaktformular möglich. Für eine verbindliche Anmeldung
benötigen wir den ausgefüllten Fahrschulauftrag. Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!
![]() |
Ladungssicherung
Informationen zu Anträgen bei der DEKRA ..weiter |
![]() |
![]() |
Gefahrgutfahrer-Schulung (ADR)
Informationen zum Lehrgang ..weiter |
![]() |
![]() |
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Informationen rund um die Weiterbildung .. |
![]() |
|
Leiter der Fahrschule
Herr Francke (038753) 887-16 |
![]() |
|
Anmeldung
Frau Francke (038753) 887-16 |
![]() |









Download-Center